Verstärkte Sorgfaltspflichten beim Transfer von Kryptowerten Kryptowertetransferverordnung tritt am 01.10.2021 in Kraft

Im Bundesgesetzblatt ist die Verordnung über verstärkte Sorgfaltspflichten bei dem Transfer von Kryptowerten (Kryptowertetransferverordnung – KryptoWTransferV) veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 01. Oktober 2021 in Kraft.

Im Gegensatz zum vorherigen Entwurf enthält die Fassung einige Verbesserungen (z.B. im Hinblick auf die Pflichten bei unhosted Wallets). Aber nicht alle Kritikpunkte wurden aufgegriffen: Die in der Verordnung genannten Pflichten sind bezogen auf Kryptowerte kaum umsetzbar. Auch ist nicht verständlich, warum es hier einen deutschen Alleingang gibt, wo doch schon auf EU-Ebene einheitliche Regelungen geplant sind.