Die BaFin hat ihren Jahresbericht für 2020 veröffentlicht. Darin listet die Finanzaufsicht u.a. ihre Aktivitäten im Bereich der Geldwäscheprävention auf. Der Fokus lag hier insbesondere auf der Prüfungsstatistik.
Weniger Geldwäscheprüfungen wegen Pandemie
Die BaFin nahm auf dem Gebiet der Geldwäscheprävention im Jahr 2020 insgesamt 77 Prüfungen vor oder begleitete diese (Vorjahr: 109 Prüfungen). Aufgrund der Corona-Pandemie mussten diese Prüfungen ab dem zweiten Quartal im Remote-Modus stattfinden, also nicht, wie sonst üblich, vor Ort. Schwerpunktmäßig ging es dabei insbesondere um die Themen Verdachtsmeldewesen, Finanztransfergeschäft und Kryptowerte. Auch die Bereiche Risikoanalyse, Monitoring sowie die Geldwäschebeauftragten und deren Arbeit standen im Fokus.
Beanstandungen beim Thema Risikoanalyse
Beim Schwerpunkt Risikoanalyse stellte die BaFin zum Teil schwerwiegende Mängel fest. Überwiegend keine gravierenden Defizite offenbarten sich bei den Prüfungen des Verdachtsmeldewesens und des Finanztransfergeschäfts.
Auskünfte aus der Kontenabrufdatei nach § 24c KWG erteilte die BaFin in 2020 insgesamt 289.861 Mal (im Vorjahr 186.575 Mal). Den stärkste Anstieg verzeichneten Auskünfte an Polizeibehörden.
Mehr Bußgeldverfahren wegen GwG-Verstößen
Im Jahr 2020 leitete die BaFin insgesamt 220 Bußgeldverfahren ein (Vorjahr: 319 Verfahren). 116 Verfahren entfielen auf die Bereiche Bankenaufsicht, Geldwäscheprävention und Versicherungsaufsicht (Vorjahr: 77).
Über alle Geschäftsbereiche hinweg setzte die Aufsicht in 2020 Geldbußen in einer Gesamthöhe von 8.499.000 Euro fest. Der Großteil hiervon entfiel auf den Geschäftsbereich Wertpapieraufsicht/Asset-Management (8.100.000 Euro). Auf die Bereiche Bankenaufsicht, Geldwäscheprävention und Versicherungsaufsicht entfielen Geldbußen in Höhe von insgesamt 399.000 Euro (Vorjahr: 125.900 Euro). Betroffen waren Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen sowie Institute, die das Finanzierungsleasing und/oder Factoring betreiben, und – je nach Sachlage – auch deren Verantwortliche oder mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragte Dritte.