Wirtschaftsprüfer: Neuer Erhebungsbogen zur Meldepflicht bei Immobiliengeschäften

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat auf ihrer Homepage einen neuen Erhebungsbogen zur Ermittlung einer Meldepflicht nach der GwGMeldV-Immobilien zur Verfügung gestellt. Das Dokument soll bei der Feststellung einer möglichen Meldepflicht nach der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien – GwGMeldV-Immobilien) unterstützen.