Zahlungsdienstleister Unzer wegen gravierenden Geldwäschemängeln abgestraft

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Die BaFin hat gegenüber dem Zahlungsabwickler Unzer E-Com GmbH angeordnet, Maßnahmen zu ergreifen, um die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen und den geldwäscherechtlichen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen. Dies umfasst auch die Bestellung eines Sonderbeauftragten, der die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen überwachen soll. Außerdem darf die Unzer E-Com GmbH ab sofort keine Neukunden mehr annehmen.

Die gravierendsten Mängel betrafen eine spezielle Zahlungsdienstleistungskonstruktion mit mehreren hundert Händlern, der Großteil davon Scheinfirmen. Die BaFin stellte im Rahmen einer Sonderprüfung fest, dass das Transaktionsmonitoring für dieses Geschäft lückenhaft bzw. nicht vorhanden war. Das zwischen 2018 und 2021 betriebene Geschäft war ungewöhnlich profitabel. Daraus resultierte ein sehr hohes Risiko für kriminelle Geldwäscheaktivitäten.

Insider erwarten zudem, dass die BaFin zusätzlich zu diesen Sanktionen auch noch ein Bußgeld verhängen wird.

Unzer-Chef Bueninck erklärte, man räume der Optimierung der Compliance weiterhin hohe Priorität ein und wolle weiter daran arbeiten, die Missstände zu beheben. Angesichts der scharfen Auflagen der Bafin ist jedoch davon auszugehen, dass die Aufarbeitung noch lange nicht abgeschlossen ist.