Zeugnis für Deutschland - Geldwäscheprüfer stellen teils erhebliche Mängel fest

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Nun ist es soweit, die Financial Action Task Force (FATF) hat heute ihren Schlussbericht, den sog. Mutual Evaluation Report (MER), für die seit September 2020 stattfindende Deutschlandprüfung vorgelegt. Das Ergebnis dieser Prüfung gilt als besonders spannend. Seit Jahren wird Deutschland immer wieder als “Geldwäscheparadies” bezeichnet. Bis zu 100 Milliarden Euro sollen in Deutschland jährlich gewaschen werden. Bereits im Juni hatte die FATF einen Ausblick auf den kommenden Schlussbericht gegeben. Die Prüfer ließen durchblicken, dass in einigen Bereichen noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Der Schlussbericht macht dies nun in aller Ausführlichkeit deutlich.

Deutschland muss sich mehr anstrengen

Die FATF erkennt zunächst an, dass die BRD in den letzten fünf Jahren bedeutende Reformen durchgeführt hat, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen. Einige dieser neuen Maßnahmen zeigten bereits Wirkung. Deutschland müsse aber die Reformen fortsetzen und bei den Maßnahmen mehr auf Prioritäten setzen.

Innerstaatliche Koordinierung der Behörden nicht ausreichend

Die BRD sei mit erheblichen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken konfrontiert. Die deutschen Behörden hätten zwar ein gutes Verständnis für diese Risiken und arbeiten konstruktiv mit den entsprechenden Stellen in anderen Ländern zusammen. Die innerstaatliche Koordinierung zwischen den 16 Bundesländern stelle jedoch eine „Herausforderung“ dar. Insbesondere die Koordinierung und Abstimmung zwischen den verschiedenen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden sollte verbessert werden.

Hohe Bargeldnutzung als Risiko

Als weiteres Problem nennt der FATF-Bericht die Geldwäscherisiken, die mit der hohen Bargeldverwendung im Land zusammenhängen. In diesem Zusammenhang müsse die BRD in Zukunft auch informelle Geld- oder Vermögenstransfersysteme (bspw. Hawala-Banking) stärker überwachen und beaufsichtigen.

FIU als Problemkind

Ein besonderes Augenmerk haben die Prüfer auf die deutsche Financial Intelligence Unit (FIU) geworfen. Zwar wird die Umstellung der FIU auf ein administratives Modell im Jahr 2017 als positiver Schritt anerkannt. Der Übergang sei jedoch eine „Herausforderung“. Deutschland müsse der Umsetzung dieser Reformen auf operativer Ebene weiterhin Vorrang einräumen und die Erhebung, Analyse, Verbreitung und Nutzung von Finanzinformationen weiter verbessern.

Auch müssten die Behörden insgesamt mehr tun, um entsprechend dem Risikoprofil Deutschlands proaktiv und systematisch gegen Geldwäscheaktivitäten zu ermitteln und diese zu verfolgen.

Aufsichtsbehörden müssen effektiver werden

Einer deutschen Besonderheit bei der Geldwäscheaufsicht haben die FATF-Prüfer viel Aufmerksamkeit gewidmet: Auf bundes-, länder- und kommunaler Ebene sind über 300 Behörden für die Beaufsichtigung der geldwäscherechtlich Verpflichteten zuständig.

Die FATF stellt zwar fest, dass Befugnisse und Zuständigkeiten dieser Behörden solide und umfassend geregelt sind, an deren Ausstattung und an einer effektiven Arbeitsweise mangele es jedoch. Dies mache sich insbesondere bei der uneinheitlichen Anwendung des risikobasierten Ansatzes bemerkbar. Der Behebung dieser Defizite müsse Deutschland zukünftig Priorität einräumen.

Transparenzregister besser ausstatten

Die Einführung des Transparenzregisters in Deutschland wird von den Prüfern positiv bewertet. Allerdings mahnt die FATF, dass vorrangig für eine angemessen Ausstattung des Registers gesorgt werden müsse. Nur so könne es das entsprechende Potenzial bei der Geldwäschebekämpfung entfalten.

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