Die europäische Bankenaufsicht (EBA) ist angehalten, eine zentrale Datenbank über die AML-Schwächen einzelner Branchen einzurichten und zu pflegen (siehe hierzu dieser Beitrag).
Die EU-Kommission hat nun diesbezüglich Entwürfe technischer Standards veröffentlicht. Dort wird u.a. festgelegt, wann Schwächen als wesentlich zu betrachten sind.