BaFin: Umfangreiche Maßnahmen gegen Solaris Bank wegen Geldwäschemängeln

Die BaFin hat die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Risikomanagement und in der Geldwäscheprävention bei der Solaris SE bemängelt. Gleichzeitig wurden Maßnahmen zur Behebung dieser Defizite und zur Begrenzung des Risikos angeordnet. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter überwacht deren Umsetzung.

Konkret wurde der Solaris SE aufgetragen, zusätzliche Kontrollhandlungen einzuführen bzw. fortzuentwickeln. Im Kundenannahmeprozess muss das Institut u.a. Adressverifizierungen durchführen und dokumentieren. Daneben sind bei der Transaktionsüberwachung künftig Überweisungs- und Barauszahlungslimits bei bestimmten Konten zu beachten, die die BaFin festgelegt hat.

Zusätzlich darf das Institut neue Kooperationspartnerschaften nur noch mit Zustimmung der Aufsicht eingehen. Gleiches gilt für die Gründung neuer Tochtergesellschaften und den Erwerb neuer Beteiligungen.

Schon vor gut einen Jahr ging die BaFin wegen Mängeln bei der Geldwäscheprävention gegen die Solaris Bank vor.