In 2022 ist es vermehrt zu Kündigungen von Rechtsanwaltsanderkonten gekommen. Vorausgegangen war eine Änderung der Risikoeinstufung in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen (AuA) der BaFin in 2021. In Folge dessen ist es zu einem erhöhten Prüfaufwand bzgl. Anderkonten gekommen. Um diese zusätzliche Belastung zu vermeiden, waren Kreditinstitute verstärkt dazu übergegangen, Sammelanderkonten zu kündigen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat nun versucht, mit einer Änderung der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) Prüfungserleichterungen für die kontoführenden Institute zu erreichen.