Seit Inkrafttreten der neuen BaFin Auslegungs- und Anwendungshinweise Allgemeiner Teil (BaFin AuA AT) ist es vermehrt zu Kündigungen von Rechtsanwaltsanderkonten gekommen. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat daraufhin ihre Mitglieder befragt, um das Ausmaß genauer einschätzen zu können.
An der Umfrage der BRAK nahmen über 9.600 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte teil. Knapp 21 Prozent der teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erhielten eine Kündigung für das Sammelanderkonto durch ihre Bank. Aus Begründung für die Kündigung wurden das „Geldwäschegesetz“ und „die Auslegungshinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)“ genannt.