Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium legt Beschwerde gegen Razzia ein

Im September 2021 hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück das Bundesfinanzministerium (BMF) und das Bundesjustizministerium (BMJ) durchsuchen lassen. Hintergrund waren die Ermittlungen zu Fällen möglicher Strafvereitelung durch Mitarbeiter der FIU.

Im Februar hatte das Landgericht Osnabrück den Durchsuchungsbeschluss aufgehoben. Die Voraussetzungen seien “nicht erfüllt” gewesen und die Aktion als “unverhältnismäßig” zu bewerten.

Nun hat das BMF erklärt, man wolle gegen die Durchsuchungsaktion Beschwerde einlegen. Die erbetenen Unterlagen wären auch ohne Durchsuchungsbeschluss zur Verfügung gestellt worden, teilte eine Sprecherin des BMF mit.