Derzeitige Herausforderungen in der Geldwäschebekämpfung

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Die einzige Konstante ist der Wandel – Geldwäschebeauftragte kennen das nur zu gut. Während viele Geldwäschebekämpfer noch coronabedingt im Homeoffice sind und täglich neben der Vielzahl an Falschpositivmeldungen mit technischen sowie organisatorischen Herausforderungen kämpfen (z.B. meine Monitoring-Lösung reagiert vom Homeoffice sehr viel langsamer als dies im Büro der Fall ist), treten am Markt neue Gefahren, Risiken, Verordnungen und Produkte auf. Diesem ist Rechnung zu tragen und es fällt vielen Geldwäschebeauftragten in der aktuellen Situation schwer, Schritt zu halten. Die Lösung kann m.E. nur in einem sehr strikten Anti-Geldwäscheprozess liegen, der sich aus der Risikoanalyse ableitet. Dazu aber später mehr.

Herausforderung neue Produkte und Transaktionen

Am 14.07.2021 hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Einführung eines Krypto-Euro beschlossen. Dies soll als Alternative zum Bitcoin und ähnlichen fungieren.

Aus Geldwäschebekämpfungssicht ist jedoch hierbei noch viel offen. Bereits bei den bisherigen Krypto-Währungen war viel unklar. Wie soll man auf Geldwäsche prüfen, wenn die Herkunft der Mittel und die Transaktionsflüsse häufig nicht nachvollziehbar ist. Viele Banken hatten bislang wenig Berührungspunkte, sodass lediglich der Ankauf und Verkauf von Kryptowährungen gemonitort wurde.

Dies wird sich wohl mit Einführung des Krypto-Euro ändern. Erwartet wird eine flächendeckende Einführung – jedoch ist die Prüfung auf Geldwäsche und insbesondere Terrorismusfinanzierung eine offene Flanke in der Regulierung.

Herausforderung Regulierung und Register

Von der EU gefordert und von vielen Banken begrüßt wurde am 01.01.2020 das Transparenzregister eingeführt. Darin sind wirtschaftlich Berechtigte von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften eingetragen. So weit so gut. Genau das ist für die Geldwäschebekämpfung und Erfüllung der EU-Geldwäschedirektiven notwendig.

Viele Banken stellen jedoch folgende zwei Sachverhalte vor Herausforderungen

  • Das Register ist zwar einsehbar und abfragbar. Für kommerzielle Softwareanbieter besteht jedoch (noch) keine Schnittstelle, sodass es nicht einfach möglich ist, die Daten des Registers automatisch in eine bestehende Lösung zu übernehmen. Ein automatisierter Abruf soll erst ab dem 01. Januar 2023 zur Verfügung stehen.
  • Das Register ist eine „Lösung für Deutschland“. Die meisten Banken sind jedoch international tätig und auch die organisierte Kriminalität macht an Landesgrenzen nicht Halt. Insofern wäre eine EU-weite oder sogar weltweite Lösung die bessere Alternative. Eine Erweiterung hinsichtlich der EU ist geplant. So soll das deutsche Transparenzregister zukünftig mit anderen EU-Registern vernetzt werden. Dies ist jedoch derzeit noch nicht der Fall.

Situation des Geldwäschebeauftragten

Zu den o.g. Risiken kommt für viele Geldwäschebeauftragte die Situation hinzu, dass sie täglich eine Vielzahl an Falschpositiven bearbeiten müssen, um dem Prüfer und den Anforderungen der Aufsicht Rechnung zu tragen. Sie haben kaum den „Kopf frei“, um sich um die o.g. Herausforderungen zu kümmern.

Hierbei helfen aus meiner Sicht zwei Maßnahmen, die unerlässlich sind:

  • Bei der Bearbeitung von Geldwäschefällen Robotics Process Automation (RPA) einsetzen. Hierbei erledigt ein Roboter (in diesem Sinne ein Regelwerk, dass idealerweise selbst mitlernt), gewisse Standardentscheidungen abzunehmen, um somit die tägliche Arbeitslast zu verringern.
  • Um überhaupt im Vorfeld weniger ungewollte Auffälligkeiten zu generieren, hilft bereits der Risikobasierte Ansatz, der bei vielen Kreditinstituten im Einsatz ist. Häufig wird jedoch nicht beachtet, dass die Einstellungen (z.B. Kriterien für Hochrisiko oder auch die existierenden Geldwäscheszenarien) sich aus der Risikoanalyse ableiten sollten. Idealerweise wird dies bereits durch eine Software unterstützt und bildet einen nahtlosen Prozess,
    • der die Arbeitslast verringert und
    • dafür sorgt, dass der Geldwäschebeauftragte dem Prüfer und der Aufsicht gegenüber jederzeit auskunftsfähig ist.

Software kann hierbei also helfen, ist jedoch nicht der alleinige Heilsbringer. Eine sinnvolle Adaption der Software (Einstellung und Konfiguration gemäß Risikoanalyse) als auch die Einbettung in die bankeigenen Prozesse ist unabdingbar.

Über den Autor:

Frank Holzenthal (CAMS) ist seit 20 Jahren im Bereich AML tätig. Er ist der Autor der SironAnti-Financial Crime Solutions (inklusive des Transaktions Monitoring-Systems SironAML sowie der Screening-Lösungen SironKYC und SironEmbargo). Als Diplom-Informatiker bildet er die Brücke zwischen IT und den regulatorischen Anforderungen. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Thema AML, KYC, Robotics Process Automation und AI.

Kontakt: https://www.xing.com/profile/Frank_Holzenthal

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