Nach dem ursprünglichen Zeitplan sollte das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) am 01. Januar 2024 in Kraft treten. Doch das Gesetz ist noch nicht verabschiedet worden. Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Dezember 2023 zunächst in erster Lesung den Gesetzentwurf beraten.
Mit einem Inkrafttreten wird nun zum 01. April 2024 gerechnet.