Geldwäsche: Definition, Strafen und Beispiele

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Geldwäsche ist ein Begriff, der auch immer wieder in den Medien auftaucht, aber was bedeutet er eigentlich? In diesem Beitrag zeigen wir zunächst die Definition von Geldwäsche auf. Dabei wird es auch um die drohenden Strafen für Geldwäsche gehen. Anhand einiger Beispiele für Geldwäsche werden wir das Thema dann anschaulicher machen. Darüber hinaus werden wir uns mit dem Geldwäschegesetz (GwG) in Deutschland beschäftigen und auf wichtige Begriffe, wie z.B. die Risikoanalyse und die Verdachtsmeldung, eingehen.

Was ist Geldwäsche?

Geldwäsche ist ein Prozess, bei dem illegale Einnahmen in legale Einkommen umgewandelt werden. Dies wird in der Regel durch eine Reihe von Transaktionen oder Geschäften erreicht, die den Ursprung des Geldes verschleiern.

Geldwäsche ist ein ernstes Verbrechen. Kriminelle Organisationen nutzen oft Geldwäsche, um illegales Vermögen legal erscheinen zu lassen. Laut Schätzungen werden jährlich in Deutschland Gelder in Höhe von ca. 100 Milliarden Euro gewaschen. Bei einer Verurteilung wegen Geldwäsche können hohe Strafen verhängt werden.

Woher kommt der Begriff „Geldwäsche“?

Einer der bekanntesten Verbrecher der Moderne war der berüchtigte Mafiaboss Al Capone. Durch seine illegalen Geschäfte mit Alkohol, Prostitution und Glücksspiel häufte er in den 20er Jahren ein Vermögen an. Da Capone keine legalen Geschäfte betrieb, war es für ihn schwierig, sein Vermögen auf legalem Wege auszugeben oder zu investieren.

Deshalb nutzte Capone ein Netzwerk von Helfern, um sein Geld zu „waschen“ und es in legal wirkende Unternehmen zu investieren. Er leitete das Geld durch Scheinfirmen, die es dann als legale Einkünfte deklarierten und somit die illegale Herkunft des Geldes verschleierten. Hierbei nutzte Capone u.a. Waschsalons. So wurde der Begriff „Geldwäsche“ geboren und zum Synonym für die Praxis der Verschleierung illegal erworbenen Vermögens.

Wie funktioniert Geldwäsche?

Die Geldwäsche stellt keinen einzelnen Akt dar, sondern verläuft in drei verschiedenen Phasen:

  1. Einschleusen (Placement): Die erste Phase ist die Platzierung des illegal erworbenen Geldes in den legalen Wirtschaftskreislauf. Dies geschieht beispielsweise durch das Einzahlen von größeren Bargeldsummen bei Kreditinstituten oder durch den Kauf von Immobilien oder Firmenanteilen mittels Bargeld. In dieser Phase ist das Entdeckungsrisiko besonders hoch.
  2. Verschleiern (Layering): Die zweite Phase ist die Verschleierung des illegalen Geldes. Diese Phase ist sehr komplex und beinhaltet oft internationale Finanztransaktionen. Ziel ist es, das Geld von seiner illegalen Quelle zu trennen, um die Spur zu verwischen und jede Verbindung zu dem ursprünglichen Verbrechen zu vermeiden. Während dieser Transaktionen bleiben die Gelder in Bewegung, um nicht entdeckt zu werden. Es werden Schlupflöcher in den Rechtsvorschriften verschiedener Länder genutzt, um die Herkunft des Geldes zu verschleiern.
  3. Legalisieren (Integration): Die dritte und letzte Phase ist die Integration des illegalen Geldes in den legalen Wirtschaftskreislauf. Hierbei wird das Geld in eine scheinbar legale Quelle zurückgeführt, ohne dabei Aufmerksamkeit zu erregen. Das Ziel ist es, dem illegalen Geld den Anschein einer legalen Herkunft zu geben und es anschließend wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf zu reinvestieren. Dies kann beispielsweise durch den Erwerb von Luxusgütern, Immobilien und Firmenanteilen erfolgen.

Die illegalen Gelder stammen oft aus kriminellen Handlungen wie Drogenhandel, Menschenhandel oder Betrug. Auch Terroristen und andere politische Extremisten können Geldwäsche dazu nutzen, um ihre Aktivitäten zu finanzieren (Terrorismusfinanzierung).

Welche Strafen drohen bei Geldwäsche?

Gemäß § 261 Strafgesetzbuch (StGB) ist Geldwäsche ein Verbrechen, das mit Strafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Auch Geldstrafen können verhängt werden. In besonders schweren Fällen (gewerbsmäßige oder bandenmäßige Geldwäsche) kann die Freiheitsstrafe auch bis zu 10 Jahre betragen.

Zudem können weitere Konsequenzen drohen, wie das Einfrieren von Vermögenswerten, die Verhängung von Geldbußen oder die Schließung des betroffenen Unternehmens.

Welche Beispiele für Geldwäsche gibt es?

Geldwäsche kommt in vielen Formen vor. Hier ein paar Beispiele:

  • Beispiel 1: Ein Krimineller möchte Drogengelder in legales Einkommen umwandeln. Er eröffnet ein Restaurant und gibt vor, dass es sehr erfolgreich ist. Tatsächlich hat es aber keine oder nur wenige Kunden. In der Folge gibt der Kriminelle Scheinumsätze an, die von den angeblichen Restaurantbesuchern stammen. Schließlich zahlt er die Barerlöse aus dem Drogengeschäft bei einer Bank ein. Als Herkunft gibt er den Gastronomiebetrieb an. Mit dem so verschleierten Vermögen werden Immobilien gekauft.
  • Beispiel 2: Ein Anlagebetrüger kauft mit dem ergaunerten Geld nahezu wertlose Waren zu überhöhten Preisen. Der Verkäufer behauptet nun, dass der Verkaufserlös aus einem legalen Geschäft stammt. In Wahrheit ist er ein Komplize des Anlagebetrügers. Den Erlös teilen sich beide.
  • Beispiel 3: Eine Person oder Organisation nutzt eine Reihe von Offshore-Firmen, um illegales Geld zu verstecken. Die Firmen können zur Übertragung des Geldes zwischen verschiedenen Ländern oder Konten verwendet werden.
  • Beispiel 4: Eine mittellose Person stellt ihr Konto für eine kriminelle Organisation zur Verfügung. Diese nutzt das Konto, um Gelder aus dem Menschenhandel zu waschen. Hierfür werden die Gelder von ausländischen Konten auf das Konto überwiesen und direkt bar ausgezahlt. Die mittellose Person erhält hierfür eine kleine Provision. Solche Personen werden auch Finanzagent (englisch Money Mule) genannt.

Welche Pflichten haben Unternehmen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)?

Gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) sind Unternehmen und andere Wirtschaftsakteuer, wie z.B. Rechtsanwälte, in Deutschland verpflichtet, eine Reihe von Anforderungen zu erfüllen, um die Bekämpfung der Geldwäsche zu fördern. Diese Akteure nennt man „Verpflichtete“.

U.a. folgende Verpflichtete müssen die Vorgaben des Geldwäschegesetzes beachten:

  • Unternehmen aus der Finanzbranche, wie Banken, Versicherungen oder Wertpapierbörsen
  • Rechtsberatende oder -prüfende Berufe, wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
  • Immobilienmakler
  • Güterhändler, z.B. Autohäuser oder Juweliere

Nach dem Geldwäschegesetz haben diese Verpflichteten u.a. folgende Aufgaben zu erfüllen:

  1. Risikoanalyse: Eine Risikoanalyse muss durchgeführt werden, um das Risiko von Geldwäscheaktivitäten oder Terrorismusfinanzierung zu bewerten.
  2. Sorgfaltspflichten: Kunden müssen bei bestimmten Geschäften identifiziert werden und der Zweck und Hintergrund der Geschäfte muss abgeklärt werden.
  3. Überwachung: Kundenbeziehungen müssen überwacht werden, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen.
  4. Verdachtsmeldung: Besteht ein Verdacht auf Geldwäsche in Bezug auf ein Geschäft oder eine Transaktion, so ist eine Verdachtsmeldung abzugeben.

Was ist ein Geldwäschebeauftragter?

Ein Geldwäschebeauftragter ist eine Person, die in einem Unternehmen oder einer Organisation dafür verantwortlich ist, die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften zu überwachen und sicherzustellen.

Der Geldwäschebeauftragte ist normalerweise eine interne Person, die speziell für diese Aufgabe ausgebildet und ernannt wird. Manche Verpflichtete müssen zwingend einen Geldwäschebeauftragten und einen stellvertretenden Geldwäschebeauftragten haben, wie z.B. Banken und Versicherungen.

Die Hauptaufgaben eines Geldwäschebeauftragten umfassen insbesondere:

  1. Risikoanalyse: Schaffung und Fortentwicklung der unternehmenseigenen Risikoanalyse
  2. Überwachung: Durchführung der laufenden Überwachung von Transaktionen
  3. Verdachtsmeldung: Bearbeitung der internen Hinweise auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung und Entscheidung über die Abgabe von Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU).
  4. Berichterstattung: Unmittelbare und regelmäßige Berichterstattung über die Maßnahmen und Aktivitäten des Unternehmens oder der Organisation in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an die Geschäftsführung.
  5. Interne Sicherungsmaßnahmen: Einrichtung und Überwachung von internen Kontrollsystemen und die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf die Prävention und das Erkennen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  6. Ansprechpartner für Strafverfolger: Ansprechpartner insbesondere für die Strafverfolgungsbehörden und die FIU.

Was ist eine Verdachtsmeldung?

Wenn der Verdacht besteht, dass eine Geschäftsbeziehung oder eine Transaktion im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung steht, muss dies der hierfür zuständigen Behörde, der Financial Intelligence Unit (FIU), gemeldet werden. Diese Meldung wird als Verdachtsmeldung bezeichnet und ist ein wichtiger Bestandteil der Bekämpfung von Geldwäsche.

Die Financial Intelligence Unit (FIU) ist die Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über ungewöhnliche oder verdächtige Finanztransaktionen. Die Behörde analysiert die eingehenden Verdachtsmeldungen und nimmt eine erste Bewertung vor. Sofern sich der Verdacht auf eine Straftat erhärtet, leitet die FIU die Meldung an die jeweils zuständige Ermittlungsbehörde zur weiteren Bearbeitung weiter.

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