Bei Banken und Sparkassen ist seit kurzem eine höhere Bereitsschaft zur Kündigung von Sammelanderkonten für Rechtsanwälte zu beobachten. Hintergrund sind die verschärften Vorgaben der BaFin. Mit Änderung der BaFin Auslegung- und Anwendungshinweise Allgemeiner Teil (AuA AT) ist auch eine Erleichterung bei der Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten bei Sammelanderkonten für Rechtsanwälte weggefallen. Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein zeigen sich empört. Die BaFin widerrum schreibt den Kreditinstituten die Verantwortung zu.