Vermehrte Kündigung von Sammelanderkonten

Bei Ban­ken und Spar­kas­sen ist seit kurzem eine höhere Bereitsschaft zur Kündigung von Sam­me­lan­der­kon­ten für Rechtsanwälte zu beobachten. Hintergrund sind die verschärften Vorgaben der BaFin. Mit Änderung der BaFin Auslegung- und Anwendungshinweise Allgemeiner Teil (AuA AT) ist auch eine Erleichterung bei der Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten bei Sammelanderkonten für Rechtsanwälte weggefallen. Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer und Deut­scher An­walt­ver­ein zei­gen sich em­pört. Die BaFin widerrum schreibt den Kreditin­sti­tu­ten die Ver­ant­wor­tung zu.

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