Die BaFin hat ihre geldwäscherechtlichen Maßnahmen gegenüber der N26 Bank AG verlängert und in Teilen konkretisiert. Die Wachstumsbeschränkungen für das Neukundengeschäft und das Mandat des Sonderbeauftragten bleiben somit bestehen.
Hintergrund sei, dass das Institut, trotz einiger Fortschritte, nach wie vor Defizite in seinen Systemen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung habe.
Wegen diverser Verfehlungen bei der Geldwäscheprävention musste N26 im Jahr 2021 bereits ein Rekordbußgeld in Höhe von 4.250.000 Euro zahlen.