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Eine effektive Geldwäscheprävention stellt die Smartphone-Bank N26 seit Jahren vor erhebliche Schwierigkeiten. Seit 2019 muss sich das Institut mit entsprechenden Vorwürfen auseinandersetzen. Die Versäumnisse riefen auch mehrmals die BaFin auf den Plan. Nach mehreren Anordnungen zur Behebung der Mängel in der Geldwäschebekämpfung hat die Behörde nun gegen N26 ein Rekordbußgeld in Höhe von 4.250.000 Euro ausgesprochen.
Seit Jahren hakt es beim Thema AML
Die Probleme der Neobank bei der Einhaltung des Geldwäschegesetzes bestehen schon seit geraumer Zeit.
So erließ die BaFin im Mai 2019 eine erste Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegen das Institut. Ein erster eindeutiger Warnschuss, der jedoch allem Anschein nach nicht ernst genug genommen wurde.
Ein Jahr später erließ die BaFin schließlich eine weitere Anordnung. N26 müsse angemessene interne Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Auch die Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflichten wurde angemahnt. Zur Überwachung der Anordnung wurde ein Sonderbeauftragter bestellt. Ein sehr scharfes Vorgehen, gemessen an der gewöhnlichen Handhabung solcher Fälle durch die Finanzaufsicht.
Beide Anordnungen wurden im Internet veröffentlicht. Hintergrund dieser öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen ist die Regelung des § 57 GwG. Nach dem sog. Naming and Shaming haben Aufsichts- und Verwaltungsbehörden (wie z.B. die BaFin) Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen auf der eigenen oder einer gemeinsamen Internetseite bekannt zu machen.
4.250.000 Euro für weniger als 50 verspätete Verdachtsmeldungen
Im Sommer diesen Jahres wurde dann bekannt, dass Betrüger mehr als 1000 Konten von N26 für ihre kriminellen Zwecke missbraucht haben könnten. Im Zuge dessen versuchte N26 zu zeigen, dass man die Maßnahmen durchaus ernst nehme. So kündigte die Smartphone-Bank wenig später an, ihre Führungsebene um einen Risikovorstand zu erweitern. Unabhängig davon machte die BaFin am 29. September 2021 schließlich bekannt, dass sie gegen N26 eine Millionenstrafe verhängt hat. Die Mitteilung wurde knapp und sachlich gehalten:
Die BaFin hat gegen die N26 Bank GmbH mit Bescheid vom 25.06.2021 auf Grundlage des § 56 Abs. 1 Nr. 69 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) Bußgelder in Höhe von 4.250.000,- EUR festgesetzt. Der Bescheid ist seit dem 15.07.2021 rechtskräftig
Nach § 56 Abs. 1 Nr. 69 GwG handelt derjenige Verpflichtete ordnungswidrig, der eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt. N26 bestätigte gestern, dass es sich beim Gegenstand des Bußgeldbescheids um Fälle verspäteter Verdachtsmeldungen handelt. Das Bußgeld sei beglichen worden. Es gehe um weniger als 50 Fälle in den Jahren 2019 und 2020. Alle von der Bafin geforderten Maßnahmen zur rechtzeitigen Meldung verdächtiger Aktivitäten seien umgesetzt worden.
Ungewöhnlich hohes Bußgeld
Bußgeldbescheide in dieser Höhe wegen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz sind in Deutschland selten. Dieser Fall fällt deswegen besonders ins Gewicht. Nach welchen Kriterien die BaFin den Bußgeldbescheid erlassen hat, ist nicht bekannt. Vergleicht man jedoch diesen Fall mit früheren Bußgeldentscheidungen, so zeigt sich deutlich, die Dimension des N26-Falls:
Nach dem Jahresbericht der BaFin für 2020 wurden von der Aufsicht Geldbußen in einer Gesamthöhe von 8.499.000 Euro festgesetzt. Der Großteil hiervon entfiel auf den Geschäftsbereich Wertpapieraufsicht/Asset-Management (8.100.000 Euro). Auf die Bereiche Bankenaufsicht, Geldwäscheprävention und Versicherungsaufsicht entfielen hingegen lediglich Geldbußen in Höhe von insgesamt 399.000 Euro. Im Vorjahr waren dies sogar nur insgesamt 125.900 Euro.
Fazit
Ganz überraschend kommt die Bekanntmachung der BaFin nicht. Selbst von außen betrachtet wirkten die ergriffenen Maßnahmen von N26 nicht so, als ob die Defizite schnell behoben sein würden. Allem Anschein nach genießt das Thema AML trotz der Beteuerungen von N26-Co-Chef Valentin Stalf nicht die nötige Priorität. Das schadet nun wohl dem weiteren Wachstum der Smartphone-Bank.
Auch der Ruf des Finanzstandorts Deutschland ist (wieder einmal) beeinträchtigt. Die Anzahl und das Ausmaß der Geldwäscheskandale der letzten Jahre werfen kein gutes Licht auf die Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik in diesem Bereich. In Anbetracht der laufenden FATF-Prüfung Deutschlands ist immer mehr damit zu rechnen, dass sich die Sprengkraft des Themas AML hierzulande bald entladen wird. Bleibt zu hoffen, dass sich die kommende Bundesregierung endlich mit dem nötigen Ernst der Sache widmet.
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