Neue White-List für Glücksspiel-Anbieter

(Möchten Sie beim Thema Geldwäsche auf dem Laufenden bleiben?
Hier gehts zu unserem Newsletter)

Die sog. Whitelist für Glücksspiel-Anbieter ist seit dem 01.01.2023 auf der Webseite der neuen Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zu finden. Bis 31.12.2022 war das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt übergangsweise zuständig für die Veröffentlichung der gemeinsamen Whitelist.

Auf der Whitelist werden die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem GlüStV 2021 verfügen. Dies ist für Geldwäschebeauftragte insoweit von Bedeutung, als dass das unerlaubte Glücksspiel Vortat zur Geldwäsche sein kann.

Allerdings betreibt nicht jeder Glücksspielanbieter, der nicht auf der Whitelist steht, automatisch unerlaubtes Glücksspiel und begeht damit Geldwäsche (zu den Hintergründen siehe hier).

Die Whitelist wird anlass­bezogen, mindestens jedoch einmal monatlich, aktualisiert.