Seit dem 01.04.2023 müssen Notare die Einhaltung des Barzahlungsverbots bei Immobilien überprüfen. Diese Verpflichtung war durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II eingeführt worden.
Notare müssen prüfen, ob die zum Nachweis der Einhaltung des Barzahlungsverbotes eingereichten Transaktionsbelege plausibel sind und den realen Kaufabsichten entsprechen. Zusätzlich ist die Herkunft des Geldes zu überprüfen.