NRW plant Landesfinanzkriminalamt für schwere Straftaten wie Geldwäsche

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In Nordrhein-Westfalen soll sich in Zukunft ein sog. Landesfinanzkriminalamt mit den großen Fälle von Steuerkriminalität, Geldwäsche und Cybercrime beschäftigen. Dieses tritt neben die weiter bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung. Die Behörde soll landesweit Know-How und Ressourcen für komplexe, überregionale Ermittlungen bündeln. Ein genauer Zeitplan für die Gründung wurde nicht bekannt gegeben.

Von Umsatzsteuerbetrug bis Hawala-Banking

Bereits tätige Ermittler in den Bereichen Organisierte Kriminalität und Terrorismus sowie in den Sonderstellen der Steueraufsicht sollen hier zusammengeführt werden, um Synergieeffekte zu nutzen. Neben den Zuständigkeiten für Steuerkriminalität, Geldwäsche und Cybercrime sollen die Beamten sich um die Bearbeitung weiterer Fälle von Wirtschaftskriminalität kümmern. Hierzu gehören Cum-Ex-Fälle und Kryptowährungen, die Sanktionsdurchsetzung sowie deliktsübergreifend organisierte Kriminalitätsphänomene wie beispielsweise das „Hawala-Banking“.

Auch der Bund plant neue Behörde

NRW folgt hier dem Bundestrend: Bereits letztes Jahr hatte das Bundesfinanzministerium angekündigt ein neues Bundesfinanzkriminalamt zu schaffen. Auch hier sollen gezielt komplexe Fälle von Finanzkriminalität aufgeklärt und Expertise gebündelt werden. Zusätzlich soll die neue Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung dort angesiedelt werden.

Ein großer Wurf oder nur Kleinstaaterei?

Diese Entwicklung in NRW ist grundsätzlich zu begrüßen. Ohne Spezialisierung und Schwerpunktsetzung kann Wirtschaftskriminalität nicht ernsthaft bekämpft werden. Gut, dass man das in Düsseldorf erkannt hat.

Am Rhein ging man in solchen Dingen ja schon vor Jahren sehr pragmatisch und zielgerichtet vor. Bestes Beispiel sind die Fälle des Ankaufs von Datenträgern mit mutmaßlichen Steuerhinterziehern. Daher besteht auch die Hoffnung, dass man es mit dieser neuen Stelle und ihrer Aufgaben ernst meint.

Bedenken bestehen eher grundsätzlicher Art. Die Bundesländer sind nur innerhalb ihrer eigenen Grenzen zuständig für die Kriminalitätsbekämpfung. Solche Hürden kennen Wirtschaftskriminelle nicht, wie das NRW-Finanzministerium in seiner Pressemitteilung selbst einräumt („Die Kriminellen machen nicht an Zuständigkeitsgrenzen halt.“).

In diesem Zusammenhang interessant ist, dass das NRW-Finanzministerium in seiner Pressemitteilung zu den Aktivitäten auf Bundesebene (Bundesfinanzkriminalamt) kein Wort verliert. Stattdessen wird die künftige Vernetzung im eigenen Bundesland hervorgehoben und dortige Syniergieeffekte beschworen.

Das klingt nicht unbedingt nach dem großen Wurf, zumal wohl gar nicht vorgesehen ist, die zukünftige Behörde mit neuen Ermittlern auszustatten. Stattdessen sollen Beamte der bestehenden Spezialstellen hier eine neue Heimat finden.

Es liegt also noch viel Arbeit vor den Kriminalitätsbekämpfern. Hier kommt es auf die künftige Entwicklung, insbesondere auf Bundesebene an. Ziehen dann noch weitere Bundesländer nach und gelingt die schnelle und lösungsorientierte Vernetzung dieser Stellen untereinander, kann aus der drohenden Kleinstaaterei durchaus ein wertvoller Beitrag für die Eindämmung der Wirtschaftskriminalität werden.

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