Sanktionsdurchsetzungsgesetz II in Kraft getreten

Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II ist am 27.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Mit der Reform sollen strukturelle Verbesserungen bei der Sanktionsdurchsetzung und bei der Bekämpfung von Geldwäsche in Deutschland erreicht werden.

Bis auf wenige Ausnahmen gilt das Gesetz bereits ab dem 28.12.2022.

Auch das Geldwäschegesetz wurde an einigen Stellen geändert. Eine Änderungsversion zur besseren Übersicht finden Sie hier (ohne Gewähr).