Transparenzregister: Schonfrist für OHG, KG und GmbH & Co. KG läuft ab

Seit dem 01.08.2021 müssen Gesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten in einem sog. Transparenzregister eintragen lassen. Für Rechtseinheiten, die zuvor noch von der Mitteilungsfiktion profitierten, sind bzgl. der Mitteilungspflicht Übergangsfristen vorgesehen. Nachdem die Schonfrist für Kapitalgesellschaften Ende Juni 2022 abgelaufen ist, läuft die Frist für OHG, KG und GmbH & Co. KG nun zum 31.12.2022 ab.