Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat auf seiner Homepage klargestellt, dass mangels einschlägiger Rechtsgrundlage eine Überprüfung der Kundendaten durch Videoidentifizierung im Nichtfinanzsektor nicht zulässig ist. Damit weicht der Freistaat von der gemeinsamen Linie der Bundesländer ab. Diese hatten in den neuen Auslegungs- und Anwendungshinweisen (AuAs) aus dem Jahr 2023 entschieden, dass das Videoidentifizierungsverfahren für Verpflichtete im Nichtfinanzsektor geduldet wird.