BRAK: Anpassung berufsrechtlicher Pflichten zur Rettung von Sammelanderkonten

Aufgrund großer Probleme mit Kündigungen von Rechtsanwaltsanderkonten hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Ende 2022 eine Änderung ihrer berufsrechtlichen Pflichten (Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)) vorgenommen.

Mittlerweile hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) der neuen Fassung der BORA zugestimmt. Die Nutzbarkeit von Sammelanderkonten wird eingeschränkt, um das geldwäscherechtliche Risiko zu reduzieren.

Es dürfen zukünftig keine Gelder verwaltet werden, die

  • aus Kataloggeschäften (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG, mit einer Ausnahme) stammen,
  • in bar übergeben wurden und einen Betrag von 1.000 EUR übersteigen (zusammengehörende Teilbeträge werden addiert) oder
  • die aus Risikoländern stammen.

Diese Änderung tritt zum 01.06.2023 in Kraft.