EU-Parlament stimmt für Gesetzespaket zur Geldwäschebekämpfung

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Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben die neuen Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Europäischen Union (sog. AML-Paket) gebilligt.

Die Maßnahmen bestehen aus drei Gesetzentwürfen:

  1. Das „einheitliche Regelwerk“ (Single Rulebook) der EU enthält Vorschriften in Bezug auf:
    • Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung bei Kunden
    • Gewährleistung der Transparenz der wirtschaftlich Berechtigten
    • Regulierung der Verwendung von Krypto-Assets.
    • Regulierung neuer Einrichtungen wie Crowdfunding-Plattformen und „goldener“ Pässe und Visa.
  2. Die sog. 6. Geldwäscherichtlinie mit Vorgaben u.a. zu:
    • Aufsichtsbehörden
    • Der Zusammenarbeit der Financial Intelligence Units (FIUs)
    • Den Transparenzregistern der EU-Staaten
  3. Die Verordnung zur Errichtung der Europäischen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA),

Zu den wichtigsten Inhalten:

Auch Fußballvereine zukünftig zu KYC verpflichtet

Das AML-Paket sieht vor, dass u.a. Unternehmen wie Banken, Vermögensverwalter und Krypto-Vermögensverwalter und Immobilienmakler verpflichtet sind, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen sowie die wirtschaftlich Berechtigten festzustellen. Die soll zukünftig auch für hochrangige Profifußballvereine gelten.

Bargeldschwellenwert von 7.000 Euro

Um Transaktionen mit Bargeld und Krypto-Vermögenswerten einzuschränken, wollen die EU-Abgeordneten solche Zahlungen begrenzen. Als Obergrenzen sollen künftig 7.000 Euro für Barzahlungen und 1.000 Euro für die Übertragung von Krypto-Vermögenswerten gelten. Liegen die Beträge über dieser Schwelle, muss der Kunde u.a. identifiziert werden. Ausgenommen sind rein private Bargeschäfte.

Schluss mit „Golden Visa“

Angesichts des offensichtlichen Risikos des Missbrauchs durch Kriminelle wollen die Abgeordneten jede Art von „Handel“ mit Staatsbürgerschaften verbieten. So soll es künftig nicht mehr möglich sein, als Gegenleistung für Investitionen die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaats zu erhalten (sog. „goldene Pässe“). Für die Gewährung von Aufenthaltsrechten als Gegenleistung für Investitionen („goldene Visa“) sollen in Zukunft strenge AML-Kontrollen eingeführt werden.

Bessere Vernetzung der FIUs

Die europäischen Financial Intelligence Units (FIUs) sollten untereinander und mit den zuständigen Behörden Informationen austauschen und mit den europäischen Ermittlungsbehörden stärker zusammenarbeiten.

Eigentumsregister geplant

Zukünftig sollen die Mitgliedsstaaten mehr Informationen zur Bestimmung der wirtschaftlich Berechtigten sammeln und bereitstellen. Die nationalen FIUs und andere zuständige Behörden sollen dadurch in die Lage versetzt werden, u.a. auf Transparenzregistereinträge, Bankkonten, Grundbucheinträge oder Immobilienregister zuzugreifen.

Bzgl. bestimmter Gütern, die als besonders anfällig für Geldwäsche gelten, sollen zusätzliche Informationen zu deren Eigentümern gesammelt und zur Verfügung gestellt werden. Dies soll hochpreisige Waren wie Yachten, Flugzeuge und Autos im Wert von über 200.000 Euro sowie Waren, die in Freizonen gelagert werden, betreffen.

Schwellenwerte beim wirtschaftlich Berechtigten sinken

Die EU-Abgeordneten sprechen sich weiter für eine Absenkung des Schwellenwertes zur Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten aus. Als wirtschaftlich Berechtigte sollen zukünftig alle Personen zählen, die mehr als 15 % der Anteile, Stimmrechte oder eines anderen direkten oder indirekten Eigentumsrechts besitzen. Bei Unternehmen im Rohstoffbereich oder bei Unternehmen mit einem höheren Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gilt abweichend ein Schwellenwert mehr als von 5 %.

Erweiterter Zugang zu Transparenzregistern

In Anlehnung an ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs sollen Personen mit berechtigtem Interesse, wie z. B. Journalisten oder Organisationen der Zivilgesellschaft, Zugang zu den Transparenzregistern in den EU-Staaten erhalten. Ihr Zugangsrecht soll mindestens zweieinhalb Jahre lang gelten. Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, den Zugang automatisch zu verlängern. Bei Missbrauch soll er hingegen widerrufen oder ausgesetzt werden.

Das berechtigte Interesse soll ohne jegliche Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder der Niederlassung gelten.

AMLA soll einheitliche Durchsetzung gewährleisten

Die EU-Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA soll für die Überwachung der Einhaltung der neuen Bestimmungen sorgen. Hierbei soll sie auch die Befungnis erhalten, Sanktionen wie z.B. Geldbußen zu verhängen.

Bestimmte Kredit- und Finanzinstitute sollen von ihr direkt beaufsichtigt werden. Betroffen sind hiervon die 40 Unternehmen mit dem höchsten Restrisikoprofil, sofern sie mindestens in zwei Mitgliedstaaten vertreten sind. Unter diesen Unternehmen soll mindestens eines aus jedem Mitgliedstaat sein.

Wo die neue Behörde ihren Sitz haben soll, ist noch nicht bekannt. Hierüber soll in den Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat entschieden werden.

Wie geht es weiter?

Die neuen Regelungen sind noch nicht final und können im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch geändert werden. Das Europäische Parlament hat nun zunächst ein entsprechendes Mandat für die Verhandlungen im Trilogverfahren erteilt, welches voraussichtlich im April 2023 im Parlament bekannt gegeben wird.

Spannend wird es dann im anschließenden Trilogverfahren wird zwischen der EU-Kommission, dem Europäischem Parlament und dem Rat der Europäischen Union. Dort wird um eine finale Fassung gerungen werden.

Mit der Verabschiedung der AML-Pakets wird noch in diesem Jahr gerechnet.

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