Zulassung der Ukrainische ID-Card bis Februar 2025 verlängert

Seit dem 11. März 2022 ist die ukrainische ID-Card zur Basiskontoeröffnung von der BaFin zugelassen. Danach wurde die Zulassung vom Bundesministerium des Innern mittels einer Allgemeinverfügung befristet bis zum 23. Februar 2024.

Nunmehr erfolgte durch das Bundesministerium des Innern (BMI) mit Allgemeinverfügung vom 25. Januar 2024 eine erneute Verlängerung dieser Anerkennung der Identititätskarte der Ukraine (ID-Card) Modell 2015 als Passersatz um ein weiteres Jahr bis zum 23. Februar 2025.

Für Verpflichtete, die unter der Aufsicht der BaFin stehen, gelten zusätzlich derzeit noch die von der Finanzausicht ausgesprochenen Erleicherungsregeln zur Kontoeröffnung (Stichwort „Bürgerausweis“).