FIU: Deutlich mehr Registrierungen für goAML

Die Financial Intelligence Unit (FIU) verzeichnet gegenwärtig ein signifikant erhöhtes Registrierungsaufkommen bei der Meldeplattform goAML. Hintergrund ist laut Behörde die zum 1. Januar 2024 verpflichtende Registrierung von Verpflichteten des Geldwäschegesetzes.

Eine Ausnahme besteht für Güterhändler, die nicht mit hochwertigen Gütern (Kunst, Schmuck, Uhren, Edelmetall, Edelsteinen, Kraftfahrzeugen, Schiffen, Motorbooten oder Luftfahrzeugen) handeln. Diese müssen sich spätestens bis zum 1. Januar 2027 registrieren.

Bisher war die Anzahl der registrierten Verpflichteten (knapp 19.400) im Vergleich zur Gesamtanzahl aller Verpflichteten (geschätzt 1.000.000) laut FIU noch sehr niedrig.

Bzgl. der drohenden Verhängung von Bußgeldern gibt es derzeit noch nichts zu befürchten. Eine Bußgeldbewährung wegen eines Verstoßes gegen die Registrierungspflicht tritt nach dem gegenwärtigen Stand frühestens ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Hintergrund ist die verzögerte Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG)“.

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