Bundesamt zur Bekämpfung der Geldwäsche startet 2024 und kostet 700 Millionen Euro

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Um die Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland ist es bekanntlich nicht gut gestellt. Der Bundesrepublik haftet schon seit längerem der Ruf an, ein „Geldwäscheparadies“ zu sein. Auch die Financial Action Task Force (FATF) sieht für Deutschland erheblichen Verbesserungsbedarf. In ihren Schlussbericht zur Deutschlandprüfung im Sommer 2022 wurde vor allem die mangelnde Effektivität der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beklagt.

„Voller Einsatz“ gegen Geldwäsche

Bundesfinanzminister Lindner (zuständig für das Thema Geldwäsche) ging bereits im Vorfeld der Veröffentlichung des FATF-Berichts in die Offensive. In einem Eckpunktepapier wurden die Maßnahmen für eine schlagkräftigere Bekämpfung von Finanzkriminalität und effektivere Sanktionsdurchsetzung in Deutschland vorgestellt. Im Zentrum steht die Bündelung der Kernkompetenzen in diesen Bereichen in einer neuen Behörde, dem Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF). Hierdurch sollen die Beamten in die Lage versetzt werden, insbesondere große Fälle mit internationalen Verzweigungen effektiver zu bearbeiten.

Alles unter einem Dach

Kürzlich ist bekannt geworden, dass das BBF bereits am 01. Januar 2024 an den Start gehen soll. Die Behörde wird sowohl ihren Sitz in Köln als auch in Dresden haben. Das geht aus einem Entwurf des „Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes“ hervor.

Der zentrale Ansatz beim Aufbau des BFF ist die Zusammenlegung der Analyse und der straf- und verwaltungsrechtlichen Ermittlungen. Bis Mitte 2025 sollen sowohl die Financial Intelligence Unit (FIU) als auch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) im neuen Bundesamt aufgenommen werden. Diese Bündelung soll ein vernetztes Vorgehen bei der Bekämpfung der Geldwäsche ermöglichen.

Innerhalb des Bundesamtes soll ein „Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG)“ eingerichtet werden. Diese Einheit soll für strafrechtliche Ermittlungen bei bedeutsamen Fällen der internationalen Geldwäsche mit Deutschlandbezug zuständig sein.

An den bisherigen Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes, des Zollfahndungsdienstes sowie der Staatsanwaltschaften der Länder soll sich nichts ändern. Das BBF soll aber die Geldwäscheaufsicht im Nicht-Finanzsektor mit den Bundesländern eng koordinieren.

Nicht kleckern, sondern klotzen

Ein Leichtgewicht soll die Behörde nicht werden. Bis zu 1.700 Beschäftigte sollen sich eines Tages um die Bekämpfung von Geldwäsche und anderen Finanzstraftaten kümmern. Ein Teil des Personals wird jedoch schon durch die Integration der FIU und der ZfS aufgebaut werden.

Das Ganze hat auch seinen Preis: Mindestens 700 Millionen Euro sollen diese Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche in den nächsten vier Jahren kosten.

Fazit

Das Konzept für eine bessere Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland steht. Das ist eine gute Nachricht.

Die Bundesregierung hat erkannt, dass bessere Ergebnisse hier nur durch mehr Maßnahmen bei der Strafverfolgung und der Bündelung von Kompetenzen erreicht werden können. Hierzu braucht es einen „Fixpunkt“ auf Bundesebene. Das BBF hat nun die Chance das Thema voranzubringen.

Zulange wurde die Bekämpfung von Geldwäsche nicht ganzheitlich betrachtet und nirgendwo zentral verortet. Weder die BaFin („Nur Finanzaufsicht“), noch die FIU („Nur Verwaltung“) oder die unzähligen Aufsichtsbehörden in den Bundesländern („Keine Strafverfolgung“) waren in der Lage, der Geldwäschebekämpfung insgesamt eine Heimat zu geben. Das BBF wird diesen Anspruch erheben und sich daran auch messen lassen müssen.

Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg. Die zukünftige Leitung des BBF sollte sich im Vorfeld insbesondere mit der jüngeren Geschichte der FIU beschäftigen. Diese Behörde war bis zum Jahr 2017 im BKA angesiedelt und wurde dann bei der Generalzolldirektion komplett neu gegründet. Von einem Tag auf den anderen musste sich die neue FIU um den massenhaften Zustrom von Verdachtsmeldungen kümmern. Da sowohl Personal als auch IT kaum vorhanden waren, mündet dies in einem Desaster, das bis heute anhält.

Die Ausgangslage für das BBF ist kaum günstiger als damals für die FIU. Fachkräfte sind generell Mangelware, insbesondere im IT-Bereich. Hinzu kommt das spezialisierte Ermittler im Bereich Finanzkriminalität selbst erst ausgebildet werden müssen.

Auf Grund dieser Probleme sollte man nicht mit schnellen Ergebnissen rechnen. Bis das BBF voll funktionstüchtig ist, dürften mehrere Jahre vergehen.

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