Der Bundestag hat am 11. Februar 2021 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche beschlossen. Zukünftig werden alle Straftaten als Geldwäschevortaten zähen, was u.a. zu einer verstärkten Meldepflicht führen wird.
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