Viele nach dem Geldwäscherecht Verpflichtete in Deutschland hoffen darauf, dass bald auch in Deutschland eine Identifizierung von natürlichen Personen in einem nutzerfreundlichen und ressourcensparenden Online-Prozess möglich wird. Dies könnte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ermöglichen, wenn es denn eine entsprechende Rechtsverordnung erließe.
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