Der lange angekündigte und mit Spannung erwartete besondere Teil der Auslegungs- und Anwendungshinweise für Kreditinstitute (BaFin AuA BT) ist zur Konsultation gestellt worden. Für Überraschung sorgten insbesondere die Ausführungen zu verstärkten Sorgfaltspflichten bei Bartransaktionen.
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