Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte am 23.12.2020 einen Referentenentwurf zur Anpassung von Vorschriften bzgl. des Transparenzregisters (sog. Transparenz- Finanzinformationsgesetz Geldwäsche – TraFinG Gw) veröffentlich. Das Gesetz stellt das deutsche Transparenzregister vom bisherigen Auffangregister auf ein Vollregister um. Hierdurch kommen auf viele Unternehmen in Deutschland zusätzliche Pflichten zu.
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