Eine Änderungen der BaFin Auslegungs- und Anwendungshinweise im Jahr 2021 führte bei Rechtsanwälten zu großen Problemen. Nun hat die Bundesrechtsanwaltskammer einen Rettungsversuch unternommen.
Der Ukrainekrieg dauert an und die Situation von Flüchtlingen in Deutschland bleibt schwierig. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung beschlossen, die für die ukrainische ID-Card geltende Ausnahme bei der geldwäscherechtlichen Identifizierung zu verlängern.
Ende 2022 wurde der Zugang zu den Daten im Transparenzregister massiv eingeschränkt. Nun ist es insbesondere für Unternehmen wieder möglich, die eigenen Daten aufzurufen und zu ändern.
Mehr Befugnisse im Sanktionsbereich, aber auch neue Meldepflichten. Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II bringt u.a. eine Reihe neuer Transparenzanforderungen im Geldwäscherecht.
Der freie Zugang zum Transparenzregister ist europarechtswidrig. Ohne berechtigtes Interesse werden Mitglieder der Öffentlichkeit wohl zukünftig keine Einsicht mehr erhalten.
Mit einer Reihe an Maßnahmen will die Bundesregierung Ermittlern und Aufsichtsbehörden mehr Möglichkeiten einräumen und die Verschleierung von Vermögen erschweren.
Die Financial Action Task Force (FATF) hat ihren Leitfaden zum risikobasierten Ansatz für den Immobiliensektor aktualisiert. Die Organisation appelliert darin insbesondere an Aufsichtbehörden, sich mehr mit den Geldwäschegefahren im Immobiliensektor zu beschäftigen.
Fälle unerlaubten Glücksspiels führen bei Banken und Sparkassen zu massenhaften Verdachtsmeldungen. Grund hierfür ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2021. Seitdem sind entsprechende Fälle im Zahlungsverkehr (z.B. Gewinngutschriften auf Bankkonten) als Geldwäscheverdacht zu melden.
Mit Spannung wird das Ergebnis der FATF-Deutschlandprüfung im Herbst diesen Jahres erwartet. Kürzlich gab die FATF einen Ausblick auf den kommenden Schlussbericht und dieser verheißt nichts Gutes für die Bundesrepublik.